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Neue Steuervorteile für E-Autos

Jetzt informieren...

seit dem 1. Juli 2025 profitieren gewerbekunden von umfangreichen Steuererleichterungen bei anschaffung von einem elektroautos!

   
75 % Steuerabschreibung im Jahr der Anschaffung
Beim Erwerb eines rein elektrischen Fahrzeuges durch Ihr Unternehmen können Sie bereits im ersten Jahr 75 % der Kosten steuerlich absetzen – das bedeutet spürbare steuerliche Entlastung und sofortige Liquiditätsvorteile.

Staffelabschreibung bis zu 100 %
Die restlichen Anschaffungskosten können Sie über fünf Jahre abschreiben:


10 % im zweiten Jahr
 5 %  im dritten Jahr
 5 %  im vierten Jahr
 3 %  im fünften Jahr
 2 %  im sechsten Jahr

Damit ist der gesamte Anschaffungspreis innerhalb von sechs Jahren steuerlich geltend gemacht.
                                                     
                       
                       
      

 
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.